{"id":38,"date":"2014-03-26T19:05:23","date_gmt":"2014-03-26T18:05:23","guid":{"rendered":"http:\/\/nowak-containerdienst.de\/?page_id=38"},"modified":"2014-03-26T19:14:50","modified_gmt":"2014-03-26T18:14:50","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/nowak-containerdienst.de\/?page_id=38","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p align=\"left\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Gestellung von Abfallcontainern (AGA)<\/strong><\/span><\/p>\n<p align=\"left\">\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\"><strong>\u00a7 1 Vertragsschluss<\/strong>\u00a0 <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">1. Der Vertrag wird zwischen dem Besteller des Containers (nachfolgend Auftraggeber genannt) und der Firma NOWAK Container-Dienst (nachfolgend Auftragnehmer genannt) geschlossen.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">2. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung zu den nachfolgenden Bedingungen zustande. Abweichende Abreden \/ abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur, wenn sie im Einzelfall vereinbart wurden. Die Beweislast f\u00fcr den Inhalt der abweichenden Regelung sowie die richtige und vollst\u00e4ndige \u00dcbermittlung tr\u00e4gt, wer sich darauf beruft.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">3. Wenn f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages nach dem KrW\/AbfG eine Transportgenehmigung bzw. ein g\u00fcltiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb vorgeschrieben ist, so legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen Verlangen diese Dokumente vor.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\"><strong>\u00a7 2 Begriff des Containers<\/strong> <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">1. Ein Container im Sinne dieser Bedingungen ist ein Beh\u00e4lter, der <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-size: small;\">\u00a8 <\/span> <span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">von dauerhafter Beschaffenheit und daher gen\u00fcgend widerstandsf\u00e4hig ist, um wiederholt verwendet werden zu k\u00f6nnen, <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-size: small;\">\u00a8 <\/span> <span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">geeignet ist, den vom Auftraggeber bei Vertragsschluss n\u00e4her beschriebenen Abfall aufzunehmen, <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-size: small;\">\u00a8 <\/span> <span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">auf verschiedenen Tr\u00e4gerfahrzeugen oder Chassis\u00a0 bef\u00f6rdert und mit dem in ihm befindlichen Bef\u00f6rderungsgut auf- oder abgeladen werden kann.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">2. Soll der Container weitere Qualifikationen vorweisen, z.B. kranbar oder stapelbar sein, ist dies vom Auftraggeber bei Vertragsschluss gesondert anzugeben.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\"><br \/>\n<strong>\u00a7 3 Vertragsgegenstand<\/strong> <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">1. Der Vertrag erfasst die Bereitstellung eines Containers zur Aufnahme von Abf\u00e4llen, die Miete des Containers durch den Auftraggeber f\u00fcr die vereinbarte Mietzeit und die Abfuhr des gef\u00fcllten Containers zu einer vereinbarten oder vom Auftragnehmer bestimmten Abladestelle (Deponie, Verbrennungsanlage, Behandlungsanlage, Sammelstelle oder dergleichen). <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">2. Soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, obliegt dem Auftragnehmer die Auswahl der anzufahrenden Abladestelle. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">3. Ist die Abladestelle vom Auftraggeber bestimmt und erweist sie sich zur Aufnahme des bef\u00f6rderten Gutes als ungeeignet, so bestimmen sich Rechte und Pflichten des Auftragnehmers nach \u00a7 419 HGB.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\"><strong>\u00a7 4 Zeitliche Abwicklung der Auftr\u00e4ge<\/strong> <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">1. Bei vereinbarten An- und Abfuhrintervallen wird der Auftragnehmer im Rahmen seiner betrieblichen M\u00f6glichkeiten und seiner Fahrzeugdisposition die Bereitstellung \/ Abholung des Containers innerhalb der vereinbarten Intervalle durchf\u00fchren. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">2. Die Haftung f\u00fcr nicht rechtzeitige Gestellung ist ausgeschlossen bei h\u00f6herer Gewalt, Streik und sonstigen Ereignissen, die der Auftraggeber auch bei gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">3. In allen anderen F\u00e4llen nicht rechtzeitiger Gestellung ist die Haftung des Auftragnehmers begrenzt auf die 3-fache Verg\u00fctung. Diese Begrenzung entf\u00e4llt bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\"><strong>\u00a7 5 Zufahrten und Aufstellplatz<\/strong> <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">1. Dem Auftraggeber obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz f\u00fcr den Container bereitzustellen. Er hat daf\u00fcr zu sorgen, dass die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz f\u00fcr die zur Auftragsdurchf\u00fchrung erforderlichen Lkw befahrbar sind. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellpl\u00e4tze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer geeigneter Weise f\u00fcr das Befahren mit schweren Lkw vorbereitet ist. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">2. Dem Auftraggeber obliegt die Einholung beh\u00f6rdlicher Genehmigungen und Erlaubnisse zur Benutzung der \u00f6ffentlichen Verkehrsfl\u00e4che, soweit nichts anderes vereinbart wird.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">3. Der Auftraggeber hat die zum Befahren von fremden Grundst\u00fccken, nicht \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen, Wegen und Pl\u00e4tzen erforderlichen Zustimmungen der Eigent\u00fcmer zu besorgen. Unterl\u00e4sst der Auftraggeber dies und handelt der Auftragnehmer im guten Glauben an die erfolgten Zustimmungen, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von Anspr\u00fcchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundst\u00fccks ergeben k\u00f6nnen, freizustellen. Kann dem Auftragnehmer ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend \u00a7 254 BGB. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">4. Verletzt der Auftraggeber schuldhaft die vorgenannten Verpflichtungen, so haftet er gegen\u00fcber dem Auftragnehmer f\u00fcr den daraus entstehenden Schaden. Die Vorschriften der \u00a7\u00a7 414 Abs. 2, 425 Abs. 2 HGB sowie \u00a7 254 BGB bleiben unber\u00fchrt. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">5. F\u00fcr Sch\u00e4den am Fahrzeug oder am Container infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellpl\u00e4tze haftet der Auftraggeber, soweit die Sch\u00e4den auf schuldhafter Verletzung seiner Pflichten, insbesondere aus \u00a7 5 Nr. 1, beruhen. \u00a7 254 bleibt unber\u00fchrt. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\"><strong>\u00a7 6 Sicherung des Containers<\/strong> <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">1. Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt die nach der StVO, den Unfallverh\u00fctungsvorschriften und den kommunalen Satzungen vorgeschriebene Absicherung des Containers (z.B. Absperrung, Ausr\u00fcstung mit erforderlicher Beleuchtung usw.), soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">2. Der Auftraggeber kontrolliert w\u00e4hrend der Mietzeit den verkehrssicheren Zustand des Containers. Etwaige M\u00e4ngel der Absicherung sind dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">3. Verletzt der Auftraggeber schuldhaft seine Mitwirkungspflicht, so haftet er gegen\u00fcber dem Auftragnehmer f\u00fcr den daraus entstehenden Schaden. Er hat ggf. den Auftragnehmer von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen. \u00a7 254 BGB bleibt unber\u00fchrt. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\"><strong>\u00a7 7 Beladung des Containers<\/strong> <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">1. Der Container darf nur bis zur H\u00f6he des Randes beladen werden. Der Auftragnehmer hat daf\u00fcr zu sorgen, dass w\u00e4hrend des Transports die Ladung gegen Herabfallen gesichert ist. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">2. In den Container d\u00fcrfen nur die bei Auftragserteilung genannten Abfallarten eingef\u00fcllt werden. Die Bef\u00fcllung des Containers mit gef\u00e4hrlichen Abf\u00e4llen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Als solche Abf\u00e4lle gelten die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) genannten gef\u00e4hrlichen Abf\u00e4lle.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Abf\u00e4lle \u2013 insbesondere gef\u00e4hrliche und\/oder \u00fcberwachungsbed\u00fcrftige Abf\u00e4lle \u2013 ordnungsgem\u00e4\u00df nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie den entsprechenden Rechtsverordnungen einzustufen und dies dem Auftragnehmer sp\u00e4testens bei Abschluss des Bef\u00f6rderungsvertrages mitzuteilen sowie die gegebenenfalls erforderlichen abfallrechtlichen Begleitpapiere (Entsorgungs-\/Verwertungsnachweis, Abfallbegleitscheine) zur Verf\u00fcgung zu stellen. Auf ausdr\u00fccklichen Hinweis des Auftraggebers ber\u00e4t der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der im Einzelfall erforderlichen Klassifizierung und Einstufung der Abf\u00e4lle.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">4. Werden die Container mit anderen als den vertragsgegenst\u00e4ndlichen Stoffen bef\u00fcllt, so hat der Auftraggeber f\u00fcr die dadurch entstehenden Aufwendungen Ersatz zu leisten. K\u00f6nnen diese Stoffe von der urspr\u00fcnglich vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage nicht angenommen werden, so wird der Auftraggeber dar\u00fcber unverz\u00fcglich informiert. Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt es, diese Stoffe im Einvernehmen mit dem Auftraggeber in eine andere als die vorgesehene Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage zu verbringen. F\u00fcr die dadurch entstehenden Aufwendungen leistet der Auftraggeber Ersatz. Kann das Einvernehmen innerhalb einer angemessenen Zeit nicht herbeigef\u00fchrt werden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Abtransport dieser Stoffe zu verweigern bzw. die Stoffe dem Auftraggeber zur\u00fcckzubringen, sie bis zur Kl\u00e4rung der weiteren Vorgehensweise zwischenzulagern oder sie zu einer geeigneten Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage zu verbringen. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">Dies gilt entsprechend, wenn sich eine vertragswidrige Bef\u00fcllung der Container erst sp\u00e4ter herausstellt oder die vereinbarte Verwertung bzw. Beseitigung der Abf\u00e4lle nicht m\u00f6glich ist. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber wegen dieser Ma\u00dfnahmen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">5. F\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die Nichtbeachtung der vorstehenden Beladevorschriften entstehen, haftet der Auftraggeber nach \u00a7 414 HGB. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so hat er die Sch\u00e4den nur zu ersetzen, wenn ihn ein Verschulden trifft. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\"><strong>\u00a7 8 Abholung<\/strong> <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">1. Der Auftragnehmer holt den Container zum vereinbarten Zeitpunkt ab. Entstehen bei der Abholung des Containers aus Gr\u00fcnden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, f\u00fcr den Auftragnehmer weitere Kosten, so sind diese vom Auftraggeber zu erstatten. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">2. Ist der Container nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit noch nicht zur Abholung bereit, so ist der Auftragnehmer berechtigt, f\u00fcr den \u00fcber die vereinbarte Mietzeit hinaus bis zur R\u00fcckgabe des Containers verstrichenen Zeitraum eine angemessene Verg\u00fctung zu verlangen.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\"><strong>\u00a7 9 Haftung und Versicherung<\/strong> <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">1. F\u00fcr die Transportleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften \u00fcber das Frachtgesch\u00e4ft.<\/p>\n<p>2. Bei Verlust oder Besch\u00e4digung des Bef\u00f6rderungsgutes ist die Haftung des Auftragnehmers nach diesen Vorschriften begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des besch\u00e4digten oder in Verlust gegangenen Gutes. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">3. Der Auftraggeber haftet f\u00fcr die von ihm schuldhaft verursachten Sch\u00e4den am Container, die in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Abholung entstehen. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">4. Auf die Haftungsbefreiungen und \u2013begrenzungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen k\u00f6nnen sich auch die Leute des Auftragnehmers berufen. Gleiches gilt f\u00fcr Handlungen und Unterlassungen anderer Personen, deren er sich bei der Ausf\u00fchrung des Auftrags bedient. Entsprechend der Regelung in \u00a7 434 HGB gelten die Haftungsbefreiungen und \u2013begrenzungen auch f\u00fcr die au\u00dfervertraglichen Anspr\u00fcche.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">5. Die Haftungsbefreiungen und \u2013begrenzungen gelten nicht f\u00fcr Personensch\u00e4den. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer oder seine Leute grob fahrl\u00e4ssig, leichtfertig oder vors\u00e4tzlich handeln.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">6. Schadensersatzanspr\u00fcche, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Vertr\u00e4gen entstehen, f\u00fcr die diese Bedingungen gelten, verj\u00e4hren in einem Jahr nach Kenntnis des Schadens durch den Berechtigten, gleichg\u00fcltig, auf welcher Rechtsgrundlage der Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird. Bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit, Leichtfertigkeit oder Vorsatz betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist 3 Jahre. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\"><strong>\u00a7 10 F\u00e4lligkeit der Rechnung<\/strong> <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">1. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind nach Erf\u00fcllung des Auftrages 10 Tage nach Rechnungserhalt zu begleichen. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">2. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, sp\u00e4testens 30 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Im Gutschriftverfahren tritt Zahlungsverzug erst\u00a0 nach Erhalt einer Mahnung ein. Der Auftragnehmer darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in H\u00f6he von 5 % \u00fcber dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzugs geltenden Basiszinssatz, gem\u00e4\u00df \u00a7 288 BGB, verlangen. Anspr\u00fcche auf Standgeld, auf weitere Verg\u00fctungen und auf Ersatz sonstiger Aufwendungen, die bei der Durchf\u00fchrung des Vertrags entstanden sind, werden vom Auftragnehmer schriftlich geltend gemacht. F\u00fcr den Verzug dieser Anspr\u00fcche gilt \u00a7 10\u00a0 Nr. 2 entsprechend. Mit Anspr\u00fcchen aus diesem Vertrag und damit zusammenh\u00e4ngenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit f\u00e4lligen, dem Grunde und der H\u00f6he nach unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\"><strong>\u00a7 11 Gerichtsstand<\/strong> <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">Erf\u00fcllungs- und Gerichtsstand auch f\u00fcr Scheck- und Wechselklagen unter Kaufleuten ist ausschlie\u00dflich der Sitz des Auftragnehmers. Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen Vertr\u00e4ge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Auftraggeber. <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\"><strong>\u00a7 12 Salvatorische Klausel<\/strong> <\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im \u00dcbrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bez\u00fcglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am n\u00e4chsten kommen.<\/span><\/p>\n<p align=\"justify\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: small;\">Stand: 12.09.2009<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Gestellung von Abfallcontainern (AGA) \u00a7 1 Vertragsschluss\u00a0 1. 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